Keine Beweiserhebung bei pauschal behaupteten Benzinmehrverbrauch eines Wohnmobils

Grundsätzlich ist der im Prospekt aufgeführte Kraftstoffverbrauch ein Kaufargument für Wohnmobile. Immer wieder versuchen Käufer von Wohnmobilen eine Wandlung / Rückgängigmachung des Kaufvertrages mit dem Argument zu erreichen, dass der Kraftstoffverbrauch erheblich höher sei als im Prospekt aufgeführt.Folglich haben sich unsere Gerichte schon oft mit dem Thema des Kraftstoffmehrverbrauchs als Weiterlesen…